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- Kinderbetreuungfamilien- und schulergänzende Betreuung
Seit dem 1. August 2018 ist das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) in Kraft. Der Einwohnerrat hat dazu ein Reglement für die Ausrichtung von Beiträgen an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung erlassen. Gemäss Reglement unterstützt die Gemeinde Erziehende einkommensabhängig mit Subventionen.
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