Die Schule Buchs von A bis Z
- AnmeldungSie werden nach Buchs umziehen und möchten Ihre Kinder anmelden? Bitte nehmen Sie möglichst frühzeitig mit der Schulverwaltung (info@schule-buchs.ch) Kontakt auf. Sie werden von dort an die zuständige Schuleinheit verwiesen.
Die Anmeldungen und Informationen für den regulären Kindergarteneintritt im August werden im Frühjahr automatisch an die betroffenen Familien verschickt.
Für alle Eintritte hat die Schule Buchs folgendes Eintrittsformular: Anmeldeformular_Schule-Buchs.pdf
- FerienkalenderEs gilt der offizielle Ferienplan der Schule Buchs.
Hier finden Sie den aktuellen Ferienplan
- FundsachenLiegengebliebene Gegenstände werden vom Hauswart aufbewahrt und können bei ihm abgeholt werden.
Die Kontaktangaben des Hauswarts finden Sie beim jeweiligen Schulstandort:
- KantonsschulenAuf dem Platz Aarau befinden sich zwei Kantonsschulen: die Alte Kantonsschule an der Bahnhofstrasse 91 und die Neue Kantonsschule an der Schanzmättelistrasse 32.
- LegasthenieKinder mit einer isolierten Lese- und/oder Rechtschreibestörung bei im Übrigen normalen bis guten Leistungen können von der Legasthenietherapeutin oder dem Legasthenietherapeuten abgeklärt und u. U. therapiert werden. Weitere Informationen finden Sie unter «Details».
Legasthenie
- Unsicherheiten in der Raumorientierung (rechts/links)
- Auditive und visuelle Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen
- Langsames Lesetempo
- Auslassungen und Vertauschen einzelner Laute
- Verkrampfte Atmung
- Fehlende Satzmelodie
- Schwierigkeiten beim Textverständnis
- Langsames und fehlerhaftes Abschreiben
- Mühe beim Speichern von Wortbildern
- Mühe beim Verfassen eigener Texte
- Mühe beim Umsetzen von Rechtschreiberegeln
Die Therapielektionen sind begrenzt. Es bestehen Wartelisten, deshalb kann es zwischen Abklärung und Therapie zu Wartezeiten kommen. Die Therapien sind für die Eltern ein kostenloses Angebot.
Therapiebedürftige Kinder können ab Schuleintritt bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit eine zeitlich begrenzte Sprachtherapie erhalten.
Das Interesse und die Unterstützung durch das Elternhaus wirken sich positiv auf den Therapieverlauf aus.
- LehrplanDer Unterricht im Kindergarten und in allen Stufen der Volksschule folgt dem Aargauer Lehrplan.
Hier finden Sie die Details zum Aargauer Lehrplan.
- LeistungsbeurteilungDie Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden mit Noten von 1–6 beurteilt. 1 ist die geringste, 6 ist die beste Note. Ob und wie Schülerinnen und Schüler von einer Klasse oder Stufe zur nächsten übertreten, wird in der Volkschulverordnung geregelt.
Darin wird festgehalten, wie die Leistungen der Lernenden beurteilt werden und wie ein Übertrittsentscheid gefällt wird. Grundlage ist die Volksschulverordnung.
- LogopädieDie Logopädin oder der Logopäde ist zuständig für die Erfassung, Abklärung, Beratung und Therapie von allen Störungen der mündlichen und/oder schriftlichen Sprache. Schon im Kindergarten werden Reihenuntersuchungen durchgeführt. Sprachauffällige Kinder können jederzeit direkt von den Eltern oder durch die Klassenlehrperson bei der Logopädin oder beim Logopäden angemeldet werden.
Erscheinungsformen Logopädie
- Verzögerung und Störung der Sprachentwicklung (Artikulation, Satzbau, Sprachverständnis, Wortschatz, Kommunikationsverhalten)
- Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
- Auffälligkeiten im Erlernen des Lesens und der Rechtschreibung, sofern sie im Vergleich zu anderen Leistungen abfallen
- Auffälligkeiten der Stimme
- Auffälligkeiten des Schluckmusters
- Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen
Die Therapielektionen sind begrenzt. Es bestehen Wartelisten, deshalb kann es zwischen Abklärung und Therapie zu Wartezeiten kommen. Die Therapien sind für die Eltern ein kostenloses Angebot.
Therapiebedürftige Kinder können vom Kindergarten an bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit eine zeitlich begrenzte Sprachtherapie erhalten.
Das Interesse und die Unterstützung durch das Elternhaus wirken sich positiv auf den Therapieverlauf aus.
- Nationaler ZukunftstagDer Nationale Zukunftstag findet jeweils im November statt. Dieser Tag wendet sich an Jugendliche der 5. und 6. Primarschulklassen sowie der 1. Oberstufenklassen. Der Zukunftstag lädt die Jugendlichen dazu ein, die Seiten zu wechseln und in für sie ungewohnte Tätigkeitsbereiche Einblick zu nehmen.
- PDAG= Psychiatrische Dienste Aargau AG. Für Kinder und Jugendliche ist die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie zuständig. Kinder und Jugendliche werden für psychiatrische Krankheiten abgeklärt und behandelt.
- QualitätDas Konzept der geleiteten Schule im Kanton Aargau umfasst das Einrichten eines schulinternen Qualitätsmanagements. Dieses baut auf verschiedenen Elementen auf. Alle Schulen werden periodisch von einer externen Fachstelle evaluiert.
- SchullaufbahnIm Regelfall durchlaufen unsere Schülerinnen und Schüler 2 Jahre Kindergarten, 6 Jahre Primarschule und 3 Jahre Sekundarstufe I (Bezirksschule, Sekundarschule oder Realschule). Nach 11 Schuljahren ist die obligatorische Schulpflicht erfüllt.
Vor dem Wechsel vom Kindergarten in die Schule wird geprüft, ob ein Besuch der Einschulungsklasse angezeigt ist.
Gemäss Volksschulverordnung (§ 62 - § 64) besteht die Möglichkeit, dass Kinder bei ungenügenden Leistungen ein Schuljahr wiederholen. Im Rahmen der integrativen Schulung werden Kinder mit grossen Lernschwierigkeiten im Klassenverband durch einen Heilpädagogen oder eine Heilpädagogin unterstützt.
Am Ende der Primarschulzeit entscheidet die Leistungsfähigkeit der Kinder über die Zuweisung in die Bezirksschule, Sekundarschule oder Realschule. Der Zuweisungsentscheid wird nach Anhörung der Eltern von der Klassenlehrperson gefällt.
Die drei Oberstufenzüge sind durchlässig. Schülerinnen und Schüler mit sehr guten Leistungen können in den nächsthöheren Oberstufentyp steigen. Bei schwachen Leistungen ist ein Abstieg in den nächsttieferen Schultyp vorgesehen. Am Ende der Oberstufe folgt der Übertritt in eine Mittelschule, eine Berufslehre oder in ein 10. Schuljahr.
- Schulpsychologischer Dienst SPDKinder mit speziellen Bedürfnissen können für eine Abklärung und Beratung beim SPD angemeldet werden. Wenn die Schule eine Abklärung als sinnvoll erachtet, holt sie vor einer Anmeldung das Einverständnis der Eltern ein. Eltern können ihr Kind auch von sich aus anmelden:
Die Anmeldung beim Schulpsychologischen Dienst erfolgt über das Schulportal des Kanton Aargau
- Schulsystem im Kanton AargauInformationen zum aargauischen Schulsystem befinden sich auf der Website des kantonalen Bildungsdepartements.
- UrlaubsregelungGemäss §37 Volksschulgesetz können die Eltern ihr Kind für einen Schulhalbtag pro Schulquartal ohne Begründung abmelden. Die Benachrichtigung der Klassenlehrperson soll mindestens zwei Tage vor dem Urlaub per Klapp Absenz (Jokertag) erfolgen. Die Halbtage eines Schuljahres können kumuliert bezogen werden. Nicht bezogene Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden.
Die Absolvierung einer besonderen Familienreise gilt als besonderer Anlass im persönlichen Umfeld der Schülerin oder des Schülers. Dafür kann pro Stufe (Kindergarten, Primarschule, Oberstufe) einmalig ein Urlaub von zwei Wochen gewährt werden unter der Voraussetzung, dass die Aufarbeitung des versäumten Lernstoffes vereinbart und sichergestellt ist.
Urlaubsgesuche für Schnupperlehren, für die aktive Teilnahme an Sport- oder Musikanlässen oder für religiöse Feiertage sind ebenfalls schriftlich per Formular einzureichen.