Die Schule Buchs von A bis Z
- LegasthenieKinder mit einer isolierten Lese- und/oder Rechtschreibestörung bei im Übrigen normalen bis guten Leistungen können von der Legasthenietherapeutin oder dem Legasthenietherapeuten abgeklärt und u. U. therapiert werden. Weitere Informationen finden Sie unter «Details».
Legasthenie
- Unsicherheiten in der Raumorientierung (rechts/links)
- Auditive und visuelle Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen
- Langsames Lesetempo
- Auslassungen und Vertauschen einzelner Laute
- Verkrampfte Atmung
- Fehlende Satzmelodie
- Schwierigkeiten beim Textverständnis
- Langsames und fehlerhaftes Abschreiben
- Mühe beim Speichern von Wortbildern
- Mühe beim Verfassen eigener Texte
- Mühe beim Umsetzen von Rechtschreiberegeln
Die Therapielektionen sind begrenzt. Es bestehen Wartelisten, deshalb kann es zwischen Abklärung und Therapie zu Wartezeiten kommen. Die Therapien sind für die Eltern ein kostenloses Angebot.
Therapiebedürftige Kinder können ab Schuleintritt bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit eine zeitlich begrenzte Sprachtherapie erhalten.
Das Interesse und die Unterstützung durch das Elternhaus wirken sich positiv auf den Therapieverlauf aus.
- LehrplanDer Unterricht im Kindergarten und in allen Stufen der Volksschule folgt dem Aargauer Lehrplan.
Hier finden Sie die Details zum Aargauer Lehrplan.
- LeistungsbeurteilungDie Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden mit Noten von 1–6 beurteilt. 1 ist die geringste, 6 ist die beste Note. Ob und wie Schülerinnen und Schüler von einer Klasse oder Stufe zur nächsten übertreten, wird in der Volkschulverordnung geregelt.
Darin wird festgehalten, wie die Leistungen der Lernenden beurteilt werden und wie ein Übertrittsentscheid gefällt wird. Grundlage ist die Volksschulverordnung.
- LogopädieDie Logopädin oder der Logopäde ist zuständig für die Erfassung, Abklärung, Beratung und Therapie von allen Störungen der mündlichen und/oder schriftlichen Sprache. Schon im Kindergarten werden Reihenuntersuchungen durchgeführt. Sprachauffällige Kinder können jederzeit direkt von den Eltern oder durch die Klassenlehrperson bei der Logopädin oder beim Logopäden angemeldet werden.
Erscheinungsformen Logopädie
- Verzögerung und Störung der Sprachentwicklung (Artikulation, Satzbau, Sprachverständnis, Wortschatz, Kommunikationsverhalten)
- Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
- Auffälligkeiten im Erlernen des Lesens und der Rechtschreibung, sofern sie im Vergleich zu anderen Leistungen abfallen
- Auffälligkeiten der Stimme
- Auffälligkeiten des Schluckmusters
- Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen
Die Therapielektionen sind begrenzt. Es bestehen Wartelisten, deshalb kann es zwischen Abklärung und Therapie zu Wartezeiten kommen. Die Therapien sind für die Eltern ein kostenloses Angebot.
Therapiebedürftige Kinder können vom Kindergarten an bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit eine zeitlich begrenzte Sprachtherapie erhalten.
Das Interesse und die Unterstützung durch das Elternhaus wirken sich positiv auf den Therapieverlauf aus.